Richtlinien der AG
Richtlinien
Die hier veröffentlichen Richtlinien entsprechen den bei der AG Gründungsversammlung im Oktober 2020 in Trusetal beschlossenen Richtlinien. Eingefügt
Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft
Richtlinien
Arbeitsgemeinschaft der Blaue Holicer Züchter Deutschlands (folgend AG genannt)
1. Ziele und Aufgaben der AG
Oberstes Ziel ist die Förderung und Verbreitung der Rasse Blaue Holicer. Grundlage hierbei sind die Präsentation in der Öffentlichkeit und geeignete Maßnahmen, um interessierte Züchter zu werben.
Kontaktpflege der Clubs und ihrer Mitglieder untereinander mit dem Ziel der Verbesserung der Rasse und des Austauschens hochwertiger Zuchttiere.
Die Eigenständigkeit der Clubs bleibt durch die Gründung einer AG unangetastet.
Die AG ist kein Verein im Sinne des Vereinsrechts und kann daher nicht in das Vereinsregister eingetragen werden. Sie handelt grundsätzlich nach den Bestimmungen des ZDRK und den nachfolgenden Zusatzbestimmungen.
2. Mitgliedschaft in der AG
Jeder Blaue Holicer Club eines Landesverbandes kann Mitglied der AG werden. Eingeschlossen sind auch die Clubs, in denen mehrere Rassen (z.B. Wiener Kaninchen) betreut werden. Die Mitgliedschaft ist kostenfrei.
2.1 Änderung Haupttagung am 23.10.22 in Dauborn
Zur Finanzierung der Home Page der AG www.holicer-ag.de zahlt jeder Club einen Jahresbeitrag von 20,00 €. Der Beitrag ist nach Erhalt der Rechnung auf das angegebene Konto zu überweisen.
3. Zusammensetzung und Aufgaben des AG Vorstandes Der AG Vorstand besteht aus:
3.1 dem AG Sprecher
3.2 dem Schriftführer
3.3 dem Zuchtwart
3.1 AG-Sprecher
Er vertritt die AG nach außen und ist Ansprechpartner gegenüber dem Fachreferenten für Clubs sowie der Standardkommission im ZDRK bei Standardfragen. Er führt auch verantwortlich die aktuellen Geschäfte der AG und moderiert die Tagungen.
3.2 Schriftführer
Der Schriftführer vertritt den AG-Sprecher bei seiner Abwesenheit. Er erstellt die Einladungen zu den Fachtagungen, erstellt die Protokolle der Tagungen und ist zuständig für die Berichterstattungen in den Fachzeitschriften. In Absprache mit dem jeweiligen Ausrichter der Clubvergleichsschau der AG erstellt er die Berichte der Clubvergleichsschau in Wort und Bild.
3.3 Zuchtwart
Der Zuchtwart erstellt bei den Vergleichsschauen einen Bericht über die Qualität der ausgestellten Tiere und trägt diesen auf der Haupttagung der AG vor. Er führt bei den AG Schauen die Tierbesprechung durch. Ziel muss es sein, das Zuchtziel des Blauen Holicer in den einzelnen Positionen am lebenden Tier zu erläutern und dies den Züchtern zu vermitteln. Die Tierbesprechung sollte nach Möglichkeit auf den f1ühen Samstagnachmittag bei jeder Clubvergleichsschau terminiert werden.
4. Club Vergleichsschau der AG der Blaue Holicer Züchter
Die Clubvergleichsschau findet alle zwei Jahre statt und zwar jeweils in dem Jahr, in dem keine Bundeskaninchenschau stattfindet. Der Schau muss gemäß den Bestimmungen des
ZDRK im Oktober des Jahres durchgeführt werden. Hier ist im Besonderen auf die Ausführungen der Allgemeinen Ausstellungsbestimmungen (AAB) des ZDRK §2; h; zu achten. Die Ausstellungsbestimmungen müssen im Einklang mit den AAB des ZDRK stehen. Die Bewerbung zur Ausrichtung der Clubvergleichsschau muss vor der Haupttagung der AG schriftlich beim AG Sprecher eingereicht werden.
Alle mit der Ausstellung verbundenen Aktivitäten, z.B. Termin, Veranstaltungsort, Ausstellungsbestimmungen, Verpflichtung der Preisrichter, Öffentlichkeitsarbeit usw. obliegen dem Ausrichter.
5. Haupttagung der AG
Die Haupttagung der AG findet alle 2 Jahre während der Clubvergleichsschau statt. Sie sollte nach Möglichketi auf den Sonntagvormittag terminiert werden. Die Einladung hierzu erfolgt durch den ausrichtenden Club in Absprache mit Schriftführer. Die Tagesordnung erstellt der Schriftführer in Absprache mit dem AG Sprecher und ist der Einladung beizufügen. Anträge seitens der Clubs, die auf der Haupttagung behandelt werden sollen, müssen mindestens 2 Wochen vor der Haupttagung beim AG Sprecher schriftlich eingereicht werden.
Im Bedarfsfall trifft sich der AG Vorstand während der Bundeskaninchenschau oder der Bundes Rammler Schau des ZDRK, um anliegende Punkte bzw. Eingaben durch die Clubs zu besprechen. Hierzu werden auch die Clubve11reter eingeladen , deren Anliegen dort besprochen werden.
6. Wahlmodus
Alle Funktionsträger werden jeweils für 4 Jahre auf der Haupttagung der AG gewählt. Die Haupttagung findet alle zwei Jahre, jeweils aus Anlass der Clubvergleichsschau statt. Die vorgeschlagenen Personen müssen bei der Wahl anwesend sein, um sich kurz der Versammlung persönlich vorzustellen. Im Krankheitsfall einer zu wählenden Person muss eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegen.
7. Stimmberechtigung und Stimmenzahl
Stimmberechtigt sind alle der AG angeschlossenen Clubs der Landesverbände im ZDRK. Jeder Club hat l Stimme.
8. Schlussbestimmungen
Die Richtlinien und deren Einhaltung sind für alle Mitglieder bindend.
Eine Änderung der Richtlinien kann nur auf Antrag eines Clubs erfolgen. Der Antrag muss bis 31.12. des Jahres vor dem Jahr, in dem die Clubvergleichsschau bzw. Haupttagung stattfindet, bei dem AG Sprecher schriftlich eingereicht werden. Der AG Sprecher leitet den Antrag an die Clubs weiter, damit diese auf ihren JHV den Antrag besprechen können. Die Abstimmung über den Antrag erfolgt dann auf der Haupttagung der AG.
Die Richtlinien wurden auf der Gründungsversammlung der AG am 25. Oktober 2020 in 98596 Trusetal von den Mitgliedern genehmigt.
Manfred Kaulich Heiko Semmel Erich Feigl
AG Sprecher Schriftführer Zuchtwart
AG der Blaue Holicer Züchter Deutschland
im Zentralverband Deutscher Rassekaninchenzüchtere.V. 2020-10
Richtlinien der AG
25.10.2020 <Trusetal>
Genehmigung der Richtlinie
23.10.2022 <Dauborn>
Änderung/Ergänzung der Richtlinie