Teamleitung Arbeitsgemeinschaft

Teamleitung Arbeitsgemeinschaft 

 

AG Sprecher

Manfred Kaulich 

Keilbergweg 10 
53894 Mechernich OT Vussem 

Tel.: (02484) 1341

E-Mail: [email protected] 

 

Schriftführer der AG

Heiko Semmel

Rathausstr. 53
63594 Hasselroth 

Tel.: (06055) 934580
Fax: (06055) 934582
Handy: (073) 9083646

E-Mail: [email protected]

 

Kassierer der AG

Stefan Möller

 

Seimbergstraße 22

98596 Brotterode/Trusetal

Tel.: (036840) 30573
Mobil: (0171) 7891828

E-Mail: [email protected] 


Zuchtwart der AG

Franz Schweiger

 
Bergstraße 58
83313 Eisenärzt

Tel: (08662) 7775


E-Mail: [email protected] 


Richtlinien
Arbeitsgemeinschaft der Blaue Holicer Züchter Deutschlands (folgend AG genannt)

 

1.  Ziele und Aufgaben der AG

Oberstes Ziel ist die Förderung und Verbreitung der Rasse Blaue Holicer. Grundlage hierbei sind die Präsentation in der Öffentlichkeit und geeignete Maßnahmen, um interessierte Züchter zu werben.
Kontaktpflege der Clubs und ihrer Mitglieder untereinander mit dem Ziel der Verbesserung der Rasse und des Austauschens hochwertiger Zuchttiere.

Die Eigenständigkeit der Clubs bleibt durch die Gründung einer AG unangetastet.

Die AG ist kein Verein im Sinne des Vereinsrechts und kann daher nicht in das Vereinsregister eingetragen werden. Sie handelt grundsätzlich nach den Bestimmungen des ZDRK und den nachfolgenden Zusatzbestimmungen.

2.  Mitgliedschaft in der AG

Jeder Blaue Holicer Club eines Landesverbandes kann Mitglied der AG werden. Eingeschlossen sind auch die Clubs, in denen mehrere Rassen betreut werden.

2.1  Kostenbeitrag

Zur Finanzierung der Home Page der AG www.holicer-ag.de zahlt jeder Club einen Jahresbeitrag von 20,00 €. Der Beitrag ist nach Erhalt der Rechnung auf das angegebene Konto zu überweisen.

3.  Zusammensetzung und Aufgaben des AG Vorstandes Der AG Vorstand besteht aus:

  •            dem AG Sprecher
  •            dem Schriftführer
  •            dem Zuchtwart
  •            dem Kassenwart

 

3.1  AG-Sprecher

Der AG-Sprecher vertritt die AG nach außen und ist Ansprechpartner gegenüber dem Fachreferenten für Clubs sowie der Standardkommission im ZDRK bei Standardfragen. Er führt auch verantwortlich die aktuellen Geschäfte der AG und moderiert die Tagungen.

3.2  Schriftführer

Der Schriftführer vertritt den AG-Sprecher bei seiner Abwesenheit. Er erstellt die Einladungen zu den Fachtagungen, erstellt die Protokolle der Tagungen und ist zuständig für die Berichterstattungen in den Fachzeitschriften. In Absprache mit dem jeweiligen Ausrichter der Clubvergleichsschau der AG erstellt er die Berichte der Clubvergleichsschau in Wort und Bild.

3.3  Zuchtwart

Der Zuchtwart erstellt bei den Vergleichsschauen einen Bericht über die Qualität der ausgestellten Tiere und trägt diesen auf der Haupttagung der AG vor. Er führt bei den AG Schauen die Tierbesprechung durch. Ziel muss es sein, das Zuchtziel des Blauen Holicer in den einzelnen Positionen am lebenden Tier zu erläutern und dies den Züchtern zu vermitteln. Die Tierbesprechung sollte nach Möglichkeit auf den frühen Samstagnachmittag bei jeder Clubvergleichsschau terminiert werden.

3.4  Kassenwart

Der Kassenwart ist für die Kassenführung der AG verantwortlich. Er hat die Aufgabe, die Jahresbeiträge der Clubs zu verwalten und die jährlichen Einnahmen und Ausgaben in einem Kassenbuch zu dokumentieren. Die Kasse wird jährlich auf der AG-Tagung von 2 Revisoren des ausrichtenden Clubs der nächstfolgenden AG Schau geprüft. Da unsere Haupttagungen in der Regel anlässlich einer Bundesschau (Dezember) und einer AG Schau (Oktober) stattfinden, ist der Prüfungs- und Berichtszeitraum jeweils der Termin von der letzten Kassenprüfung bis zum aktuellen Prüfungstermin. Der Kassenwart trägt seinen Kassenbericht jeweils auf den AG Haupttagungen vor. 

4.  Club Vergleichsschau der AG der Blaue Holicer Züchter 

Die Clubvergleichsschau findet alle zwei Jahre statt und zwar jeweils in dem Jahr, in dem keine Bundeskaninchenschau stattfindet. Die Schau muss gemäß den Bestimmungen des ZDRK im Oktober des Jahres durchgeführt werden. Hier ist im Besonderen auf die Ausführungen der Allgemeinen Ausstellungsbestimmungen (AAB) des ZDRK §2; h; zu achten. Die Ausstellungsbestimmungen müssen im Einklang mit den AAB des ZDRK stehen. Die Bewerbung zur Ausrichtung der Clubvergleichsschau muss vor der Haupttagung der AG schriftlich beim AG Sprecher eingereicht werden. 
Alle mit der Ausstellung verbundenen Aktivitäten, z.B. Termin, Veranstaltungsort, Ausstellungsbestimmungen, Verpflichtung der Preisrichter, Öffentlichkeitsarbeit usw. obliegen dem Ausrichter. 

5.  Haupttagung der AG 

Die Haupttagung der AG findet jährlich statt. Im Jahr, in dem eine AG Schau durchgeführt wird, ist die Haupttagung im Rahmen der AG Schau zu terminieren. Ort und Zeitpunkt bestimmt der ausrichtende Club. Die Einladung hierzu erfolgt durch den ausrichtenden Club in Absprache mit dem Schriftführer. Im Folgejahr findet die Haupttagung nach Möglichkeit anlässlich der Bundeskaninchenschau statt. Die Einladung hierzu erfolgt durch den Schriftführer der AG. Die Tagesordnung der Tagungen erstellt der Schriftführer in Absprache mit dem AG Sprecher und ist der Einladung beizufügen. Anträge seitens der Clubs, die auf der Haupttagung behandelt werden sollen, müssen mindestens 4 Wochen vor der Haupttagung beim AG Sprecher schriftlich eingereicht werden. Die Anträge sind unverzüglich an die Verantwortlichen der Clubs per Mail weiterzuleiten, damit die Clubs mit ihren Mitgliedern darüber beraten können. Ausgenommen sind Anträge zur Änderung der Richtlinien der AG, diese Anträge unterliegen der unter Punkt 8 vorgegebenen Regelung! 

6.  Wahlmodus 

Alle Funktionsträger werden jeweils für 4 Jahre auf der Haupttagung der AG gewählt. Die vorgeschlagenen Personen müssen bei der Wahl anwesend sein, um sich kurz der Versammlung persönlich vorzustellen. Im Krankheitsfall einer zu wählenden Person muss eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegen. 

7.  Stimmberechtigung und Stimmenzahl 

Stimmberechtigt sind alle der AG angeschlossenen Clubs der Landesverbände im ZDRK. Jeder Club hat 1 Stimme. 

8.  Schlussbestimmungen 

Die Richtlinien und deren Einhaltung sind für alle Mitglieder bindend.
Eine Änderung der Richtlinien kann nur auf Antrag eines Clubs oder des AG Vorstandes erfolgen. Der Antrag muss bis 31.12. vor dem Jahr der nächsten Haupttagung, beim AG Sprecher schriftlich eingereicht werden. Der AG Sprecher leitet den Antrag an die Clubs weiter, damit diese auf ihren JHV den Antrag besprechen können. Die Abstimmung über den Antrag erfolgt dann auf der Haupttagung der AG.
 
 
 

Manfred Kaulich                                                           Heiko Semmel  
AG Sprecher                                                                      Schriftführer 
 
 

AG der Blaue Holicer Clubs 
im Zentralverband Deutscher Rassekaninchenzüchter e.V. 2. Änderung 
2025-12 gültig rückwirkend ab 01.01.2025 – beschlossen auf der Haupttagung 20.12.2025 


 
 
 

Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft

Richtlinien AG Änderungsverlauf

Änderungsverlaugf

25.10.2020 <Trusetal>

Genehmigung der Richtlinie

23.10.2022 <Dauborn>

Änderung/Ergänzung der Richtlinie

15.12.2025 <Karlsruhe>

Änderung/Ergänzung der Richtlinie